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Sachkundeprüfung § 34a: Was Sicherheitskräfte nachweisen

Hinter dem Wachdienst-Personal steht ein gesetzlicher Weg mit Prüfung und Unterlagen. Hier lesen Sie, was dahintersteckt und was Sie sich als Auftraggeber zeigen lassen können.

Sachkundeprüfung § 34a: Was Sicherheitskräfte nachweisen

Sachkundeprüfung nach § 34a: Was sie ist und wer sie braucht

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, mit der Sicherheitskräfte Grundkenntnisse in Recht und Praxis des Bewachungsgewerbes nachweisen. Sie ist für bestimmte Tätigkeiten vorgeschrieben, etwa bei Einlasskontrollen in Diskotheken oder beim Schutz vor Ladendieben. Für einfachere Bewachungsaufgaben reicht dagegen die Unterrichtung bei der IHK, die kürzer ist und keine Prüfung verlangt.

Wer ein Bewachungsunternehmen führt, braucht außerdem eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Dazu gehört neben der Sachkunde auch die Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde. Dieser Beitrag beschreibt den Weg nur allgemein, denn die genauen Voraussetzungen und Termine nennt die jeweilige IHK.

Bei ESG ist das eingesetzte Personal IHK-geprüft. Welche Tätigkeit welchen Nachweis erfordert, hängt vom Einsatz ab, und genau dort lohnt sich die Frage an den Anbieter. Einen Überblick über typische Einsätze gibt die Seite zum Wachschutz in Berlin.

Was die Sachkundeprüfung prüft

Die Prüfung umfasst Rechtsgebiete, die im Wachdienst täglich eine Rolle spielen, und sie prüft Urteilsvermögen statt Körperkraft. Wer besteht, hat gezeigt, dass er in einer angespannten Lage nach klaren rechtlichen Maßstäben handeln kann.

Zu den Themen gehören nach den Vorgaben der Gewerbeordnung unter anderem:

  • Gewerbe- und Datenschutzrecht, damit Wachkräfte wissen, welche Daten sie erheben und weitergeben dürfen
  • Bürgerliches Recht, Strafrecht und die Jedermannsrechte, die das Eingreifen im Einsatz begrenzen
  • die Grenzen der Anwendung von Gewalt und der Umgang mit Konfliktsituationen im Dienst
  • Unfallverhütung, Umgang mit Menschen und Grundlagen der Deeskalation

Üblicherweise besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wie Aufbau, Dauer und Gebühren genau aussehen, legt die jeweilige IHK fest, deshalb sollten Sie diese Angaben dort erfragen und nicht aus allgemeinen Ratgebern übernehmen.

Die Prüfung bildet eine Grundlage und keinen Abschluss. Sie zeigt, dass jemand die Regeln kennt, sagt aber noch nichts darüber aus, wie gut er sie im Alltag anwendet. Wie das beim Einsatz auf Ihrem Gelände aussieht, besprechen wir in einer kostenlosen Beratung.

Woran Sie gut ausgebildetes Wachpersonal im Alltag erkennen

Gut ausgebildetes Wachpersonal erkennen Sie an dem, was im Einsatz sichtbar wird: präzise Dokumentation, klare Kenntnis der rechtlichen Grenzen und Deeskalation, bevor Gewalt nötig wird. Diese Unterschiede bleiben unsichtbar, solange nichts passiert, und zeigen sich erst im Ernstfall.

Eine Wachkraft, die geschult ist, schreibt Vorfälle so auf, dass Dritte sie nachvollziehen können. Sie weiß, dass eine vorläufige Festnahme nach § 127 StPO nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist, und holt im Zweifel die Polizei. Und sie spricht ruhig, wenn jemand laut wird, weil sie gelernt hat, dass ein Gespräch meist mehr bewirkt als ein Griff.

Vorschriften und Lagen ändern sich, daher endet die Ausbildung nicht mit dem Nachweis. Auffrischungen etwa in Erster Hilfe und Brandschutz halten das Personal auf dem Stand. Fragen Sie den Anbieter, ob solche Auffrischungen dokumentiert stattfinden, denn nur dann existiert Weiterbildung nicht allein auf dem Papier.

Wer Wachpersonal für ein Gebäude oder einen Eingang sucht, kann sich außerdem den Doorman-Service in Berlin ansehen, bei dem Kontrolle und Umgangsformen besonders sichtbar werden.

Welche Nachweise Sie vor Vertragsabschluss verlangen können

Sie dürfen von jedem Wachdienst Nachweise zur Qualifikation des Personals verlangen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Ein Anbieter, der diese Nachweise für sein eigenes Personal nicht vorlegen kann oder will, ist kein verlässlicher Partner für Ihr Objekt.

Diese Punkte lassen sich in der Angebotsphase klären:

  1. die Erlaubnis des Unternehmens nach § 34a GewO
  2. die Nachweise über Sachkundeprüfung oder Unterrichtung für die Kräfte, die bei Ihnen eingesetzt werden
  3. Belege für Auffrischungen in Erster Hilfe und Brandschutz
  4. die Frage, wie Vorfälle dokumentiert werden und wie Sie die Berichte erhalten

Prüfen Sie dabei auch die Kräfte, die tatsächlich bei Ihnen stehen werden, und nicht nur die Unterlagen des Unternehmens. Ein häufiger Fehler ist, sich auf die Firmenerlaubnis zu verlassen und die Qualifikation der Einsatzkräfte nie zu hinterfragen. Datenschutzrechtlich sollte der Anbieter Ihnen dabei nur das zeigen, was er weitergeben darf.

Wenn Sie mit einer Liste dieser Fragen in das Gespräch gehen, gewinnen Sie schnell ein Bild vom Anbieter. Bei Bedarf hilft eine kostenlose, unverbindliche Beratung dabei, den passenden Umfang für Ihr Objekt zu bestimmen. Das ist keine Rechtsberatung.

Grundlagen: § 34a GewO, § 127 StPO

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