Videoüberwachung im Unternehmen: Was vor der Montage zu klären ist
Videoüberwachung im Unternehmen ist erlaubt, wenn Sie einen konkreten Zweck haben, die Kameras dafür erforderlich sind und die Rechte der gefilmten Personen nicht überwiegen. Das ergibt sich aus der DSGVO und dem BDSG. Klären Sie deshalb vor der Montage, was Sie schützen wollen, und planen Sie erst danach Kameras, Standorte und Speicherung.
Die Planung beginnt mit einer Begehung des Objekts, bei der Lücken gesucht werden und nicht die bequemsten Stellen für die Verkabelung. Typische Schwachpunkte liegen an folgenden Orten:
- Laderampen und Nebeneingänge, die außerhalb der Geschäftszeiten von der Straße aus kaum einsehbar sind
- Treppenhäuser und Fluchtwege, die vom Hauptweg abgewandt liegen und deshalb selten jemandem auffallen
- Parkflächen und Außenbereiche mit Ecken, die von keiner der bisher installierten Kameras erfasst werden
Am besten gehen Sie die Fläche gemeinsam mit Ihrem Sicherheitspersonal ab, weil dessen Erfahrung oft Schwachstellen zeigt, die auf dem Bauplan nicht stehen. Zum Thema passt der Objektschutz in Berlin, der Technik und Personal zusammen denkt.
Datenschutz bei der Videoüberwachung: Die wichtigsten Punkte
Datenschutzgerecht ist eine Videoüberwachung, wenn Sie Zweck, Erforderlichkeit und Interessenabwägung schriftlich festhalten und die Betroffenen informieren. Als Rechtsgrundlage kommt für Unternehmen häufig das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO in Frage. Für öffentlich zugängliche Räume ergänzt § 4 BDSG diese Grundlage.
In der Praxis sollten Sie diese Punkte regeln:
- Hinweisschilder vor dem erfassten Bereich, auf denen die Pflichtangaben nach Artikel 13 DSGVO für Betroffene sichtbar stehen
- Speicherfrist, die schriftlich festgelegt ist und Aufnahmen nur so lange behält, wie sie für den Zweck erforderlich sind
- Zugriffsrechte, die auf wenige benannte Personen beschränkt sind und bei jedem Zugriff protokolliert werden
- eine Dokumentation im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und bei hohem Risiko auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung
Besonders sensibel sind Arbeitsplätze, weil Beschäftigte nicht dauerhaft überwacht werden dürfen. Hier gelten zusätzlich die Regeln des Beschäftigtendatenschutzes in § 26 BDSG, und der Betriebsrat hat in der Regel mitzubestimmen. Räume wie Toiletten oder Umkleiden bleiben ohnehin tabu.
Das ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihr Konzept von Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einer Anwaltskanzlei prüfen, bevor die Kameras laufen.
Live-Auswertung oder Aufzeichnung: Was passt zu Ihrem Objekt?
Aufgezeichnetes Material hilft nach einem Vorfall, live ausgewertetes Material kann ihn verhindern. Wo es das Budget zulässt, werden Hochrisikobereiche deshalb in Echtzeit über eine Leitstelle beobachtet und nicht nur archiviert. Für viele Objekte reicht eine Kombination aus durchgehender Aufzeichnung an allen Stellen und Live-Beobachtung an den tatsächlichen Risikobereichen.
Eine Entscheidungshilfe liefern diese Fragen:
- Wann entstehen die meisten Vorfälle auf Ihrem Gelände, tagsüber, nachts oder an Wochenenden?
- Reicht Ihnen der Nachweis im Nachhinein, oder muss ein Eingriff vor Ort sofort möglich sein?
- Wer sieht die Bilder, und ist diese Person auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar?
Je enger der Kreis der Beobachter ist, desto leichter lässt sich der Datenschutz einhalten. Eine Live-Beobachtung ist zudem ein stärkerer Eingriff als reine Aufzeichnung, weshalb Sie sie in der Interessenabwägung ausdrücklich begründen sollten.
Wenn Sie unsicher sind, was für Ihr Gelände sinnvoll ist, klärt das eine kostenlose Beratung anhand Ihrer Gegebenheiten vor Ort.
Kameras mit einer Reaktion vor Ort verbinden
Eine Kamera, die einen Vorfall meldet, nützt nur, wenn jemand bereitsteht, um zu reagieren. Videoüberwachung ist deshalb am wirksamsten, wenn sie mit einer Reaktion vor Ort oder mit einem entsandten Wachdienst verknüpft ist. Ohne diese Verbindung bleibt ein Alarm eine Information ohne Konsequenz.
Legen Sie vorab fest, was nach einem Alarm geschieht:
- Die Leitstelle prüft das Bild und bewertet, ob es sich um einen echten Vorfall handelt.
- Bei einem echten Vorfall wird eine Streife zum Objekt entsandt oder die Polizei gerufen.
- Der gesamte Ablauf wird im Einsatzbericht dokumentiert, damit Sie ihn später nachvollziehen können.
Ein häufiger Fehler ist, Kameras zu installieren und die Bilder erst nach einem Schaden anzusehen, denn dann liefern sie Beweise und verhindern nichts. Wie eine abgestimmte Reaktion aussieht, zeigt der Wachschutz in Berlin, bei dem Personal vor Ort und Technik zusammenarbeiten.
Eine kostenlose, unverbindliche Beratung zeigt, wie sich Kameras, Wachpersonal und Datenschutz für Ihr Objekt verbinden lassen. Das ist keine Rechtsberatung.
Grundlagen: DSGVO und BDSG (§ 4, § 26)
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