Sicherheitsdienst beauftragen: Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen
Achten Sie beim Beauftragen eines Sicherheitsdienstes zuerst auf die Erlaubnis nach § 34a GewO, auf nachgewiesene Qualifikation der Wachpersonen und auf eine gültige Versicherung. Ein seriöser Anbieter zeigt diese Nachweise ohne Zögern vor Vertragsabschluss, und wer dabei zögert, sendet ein Warnsignal.
Jedes Wachunternehmen in Deutschland braucht eine Gewerbeerlaubnis nach § 34a, das Personal je nach Aufgabe eine Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung vor der IHK. Wer Wachpersonal beschäftigt, muss es außerdem im Bewacherregister melden. Fragen Sie auch nach der Haftpflichtversicherung, denn sie entscheidet im Schadensfall darüber, ob Ansprüche tatsächlich durchsetzbar sind.
Diese Unterlagen sollten Sie sich vor der Unterschrift zeigen lassen:
- die Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO mit aktuellem Datum und Namen des Unternehmens
- die Nachweise zur Sachkunde oder Unterrichtung für das Personal, das auf Ihrem Objekt eingesetzt wird
- den gültigen Versicherungsnachweis, in dem Personen- und Sachschäden ausdrücklich genannt sind
Bei ESG Solution ist das Personal IHK-geprüft, und über einen Wachschutz in Berlin sprechen Sie am besten erst, wenn diese Unterlagen auf dem Tisch liegen.
Wie viel Personal braucht Ihr Objekt? Erst begehen, dann anbieten
Ein guter Anbieter plant die Besetzung nach einer Objektbegehung und nicht nach einem Standardpaket. Ein Logistikhof, eine Verkaufsfläche und eine Unternehmenslobby brauchen unterschiedliche Wachprofile und Schichtmodelle. Wer vorab keine Begehung anbietet, kann die tatsächliche Risikolage kaum einschätzen.
Das zeigt sich später oft in falsch dimensionierten Schichten, die entweder zu wenig abdecken oder unnötig Kosten verursachen. Bei uns läuft es deshalb in vier Schritten. Zuerst steht die Risikoanalyse, aus der die Strategie entsteht, dann folgen Einsatz und Monitoring und zuletzt die Optimierung.
Aus Ihrer Sicht ist der Ablauf einfach, denn für das erste Gespräch sind nur diese Angaben hilfreich, auch wenn sie noch nicht vollständig sind:
- ein Lageplan oder eine kurze Beschreibung des Geländes mit allen Zugängen und Zufahrten
- bisherige Vorfälle, etwa Einbrüche, Diebstähle oder Sachbeschädigungen, mit ungefährem Zeitraum
- die Zeiten, in denen das Objekt genutzt wird und in denen es leer steht
Je nach Aufgabe passt ein Objektschutz mit festen Kontrollgängen, ein besetzter Empfang oder eine Kombination aus beidem.
24/7-Erreichbarkeit prüfen: Diese Fragen sollten Sie stellen
Fragen Sie konkret nach, was "24/7-Erreichbarkeit" bei diesem Anbieter bedeutet, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Ein Werbeslogan sagt nichts darüber, wer nachts um drei Uhr ans Telefon geht und was danach passiert. Eine Leitstelle, die bei Bedarf eine zweite Kraft oder die Polizei alarmiert, ist mehr wert als jede Zusage ohne Ablauf.
Verlangen Sie keine Versprechen, sondern einen beschriebenen Ablauf, den Sie später auch nachprüfen können. Bei ESG Solution sind wir rund um die Uhr erreichbar, und wie ein Alarm bei Ihnen abläuft, legen wir vorher gemeinsam fest. Mit diesen Fragen vergleichen Sie Anbieter besser:
- Wer nimmt einen Alarm oder Anruf nachts entgegen, und ist das immer dieselbe Stelle?
- Wie geht die Leitstelle bei Personalausfall oder bei mehreren gleichzeitigen Alarmen vor?
- Wird jeder Alarm dokumentiert, und bekommen Sie darüber einen Bericht?
Gerade die zweite Frage trennt Anbieter, die einen Plan haben, von Anbietern, die nur eine Nummer nennen. Wenn Sie unsicher sind, welcher Ablauf zu Ihrem Objekt passt, hilft eine kostenlose Beratung bei der Einordnung.
Berichte und Ansprechpartner: Was während der Vertragslaufzeit zählt
Die Berichterstattung sollte nicht mit dem Vertragsabschluss enden, sondern mit regelmäßigen Schichtberichten und einem festen Ansprechpartner weiterlaufen. Dieser Ansprechpartner kennt Ihr Objekt und beantwortet Fragen ohne Verzögerung. Ein Anbieter, der Abweichungen von der vereinbarten Besetzung von sich aus meldet, ist auf lange Sicht der verlässlichere Partner.
Prüfen Sie im Vertrag außerdem, ob die Einsatzanweisung für Ihr Objekt schriftlich vorliegt, in der Kontrollgänge, Zutrittsregeln und das Verhalten bei Vorfällen stehen. Wird Videotechnik eingesetzt, sollte der Vertrag auch den Datenschutz nach DSGVO und BDSG regeln, wobei dies eine Orientierung und keine Rechtsberatung ist.
Diese drei Warnsignale sollten Sie bei der Auswahl ernst nehmen, auch wenn der Preis stimmt:
- Das Angebot kommt ohne Objektbegehung und ohne Rückfragen zu Ihrem Gelände
- Nachweise werden nur mündlich zugesagt oder erst nach Vertragsabschluss nachgereicht
- Es gibt keinen benannten Ansprechpartner, und Berichte sind nicht vorgesehen
Ein Vergleich nach diesen Kriterien dauert länger als ein Blick auf den Stundenpreis, lohnt sich aber. Gern besprechen wir Ihr Objekt in einer kostenlosen, unverbindlichen Beratung.
Grundlagen: § 34a GewO, Bewachungsverordnung (BewachV), Bewacherregister, DSGVO und BDSG

