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Bodyguard und Personenschutz: Was ist der Unterschied?

Ein Bodyguard begleitet Sie, aber wie weit darf er gehen? Der Beitrag zeigt, was erlaubt ist, wo das Gesetz Grenzen setzt und was Sie vor dem Einsatz klären sollten.

Bodyguard und Personenschutz: Was ist der Unterschied?

Bodyguard oder Personenschutz: Wo liegt der Unterschied?

Ein Bodyguard ist im Alltag ein Personenschützer, und die Begriffe werden meist gleichgesetzt. Genau genommen beschreibt Personenschutz die Dienstleistung mit Planung, Team und Abstimmung, während „Bodyguard“ die einzelne Person meint, die Sie begleitet. Der Begriff ist kein geschützter Berufstitel, die Tätigkeit gehört als Bewachung unter § 34a GewO.

Der Unterschied zeigt sich im Auftrag. Wer nur einen Bodyguard bucht, bekommt eine Begleitperson für einen Termin. Wer Personenschutz beauftragt, bekommt zusätzlich die Vorbereitung, bei der Route, Zielort und Ablauf vor Ihrer Bewegung geprüft werden.

Ein Bodyguard-Einsatz besteht deshalb aus mehr als Präsenz, und ein sauber geplanter Auftrag umfasst unter anderem diese Bausteine:

  • die Vorabbegehung von Route und Zielort, bevor Sie das Haus verlassen
  • ein gemeinsames Briefing mit Fahrer und Veranstaltungspersonal vor dem Termin
  • feste Absprachen darüber, wie sichtbar der Schutz im Alltag sein soll

Mehr zu den Leistungen finden Sie auf der Seite zum Personenschutz in Berlin.

Was ein Bodyguard in Deutschland darf

Ein privater Bodyguard hat keine hoheitlichen Befugnisse und darf nur das, was jeder Mensch darf. Das ist weniger, als Filme vermuten lassen, und ergibt sich aus den sogenannten Jedermannsrechten.

Dazu zählen vor allem diese Befugnisse, die im Einsatz relevant werden können:

  • Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB, wenn ein Angriff gegenwärtig ist und die Abwehr erforderlich bleibt
  • Notstand nach § 34 StGB, etwa um eine Gefahr für Leib oder Leben von einer Person abzuwenden
  • vorläufige Festnahme nach § 127 StPO, wenn jemand auf frischer Tat betroffen wird und die Polizei nicht rechtzeitig erreichbar ist
  • das Hausrecht, sofern es der Auftraggeber an das Team des Sicherheitsunternehmens überträgt

Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit: Die Abwehr muss zum Angriff passen, und Deeskalation geht dem Zupacken vor. Ein guter Personenschützer versucht deshalb, eine Lage zu entschärfen, lange bevor er körperlich eingreifen müsste.

Wie das für Ihren Alltag aussehen würde, klärt eine kostenlose Beratung im Gespräch.

Was ein Bodyguard nicht darf

Ein Bodyguard darf Passanten weder kontrollieren noch durchsuchen oder wegschicken, und er darf auch keine Ausweise verlangen. Diese Rechte hat die Polizei und nicht ein Sicherheitsunternehmen.

Bei Waffen ist die Rechtslage streng, denn das Führen von Schusswaffen setzt nach dem Waffengesetz eine eigene behördliche Erlaubnis voraus. Für gewöhnliche Einsätze ist das die Ausnahme. Erwarten Sie deshalb keine Bewaffnung als Selbstverständlichkeit, und fragen Sie bei Zweifeln gezielt nach.

Auch die Festnahme hat enge Grenzen, weil sie nur vorläufig gilt, bis die Polizei übernimmt. Wer darüber hinaus Gewalt anwendet oder Personen festhält, ohne dass die Voraussetzungen vorliegen, macht sich selbst strafbar. Für Sie als Auftraggeber heißt das, dass Sie prüfen sollten, wer im Ernstfall haftet und wie das Unternehmen den Einsatz dokumentiert.

Bei Veranstaltungen kommen weitere Fragen hinzu, etwa wer den Einlass regelt. Das ist Sache des Veranstaltungsschutzes und lässt sich über den Veranstaltungsschutz in Berlin mit dem Personenschutz abstimmen.

Wie ein Bodyguard-Einsatz abläuft

Ein Einsatz beginnt mit einem Gespräch über Ihre Lage und nicht mit dem ersten Termin. Dabei geht es um Ihre Wege, Ihre Termine und die Frage, wie sichtbar der Schutz sein soll. Aus der Risikoanalyse entsteht eine Strategie, danach folgen Einsatz und Monitoring und zuletzt die Optimierung nach den Einsatzberichten.

Am Einsatztag ist der größte Teil der Arbeit schon erledigt, weil das Team Zugänge, Engstellen, Fluchtwege und die nächsten medizinischen Einrichtungen geprüft hat. Währenddessen achtet der Bodyguard auf Verhalten, das aus dem Muster fällt, etwa eine Person, die auffällig wartet, oder ein Fahrzeug, das erneut vorbeifährt.

Diese Fragen sollten Sie vor dem Vertragsabschluss mit dem Anbieter klären:

  • Welche Befugnisse hat das Team, und wie geht es vor, wenn jemand angegriffen wird?
  • Ist das eingesetzte Personal IHK-geprüft, und lässt sich das nachweisen?
  • Wie wird der Einsatz dokumentiert, und wer bekommt die Berichte?
  • Wer ist erreichbar, wenn sich der Plan kurzfristig ändert?

Bei ESG ist das Team rund um die Uhr erreichbar, und nach Einsätzen gibt es Einsatzberichte. Alles Weitere zum Bodyguard-Service in Berlin und eine kostenlose, unverbindliche Beratung helfen Ihnen bei der Entscheidung. Das ist keine Rechtsberatung.

Grundlagen: § 34a GewO, § 32 StGB, § 34 StGB, § 127 StPO, Waffengesetz

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